Die GVL stellt sich vor.
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) sorgt dafür, dass ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Veranstalter für die Nutzung ihrer kreativen Leistungen angemessen vergütet werden. Denn jeder, der etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, sollte für die Verwertung auch honoriert werden.
Die GVL ist seit 1959 Vermittler zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern: Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u. a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z. B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung direkt an ihre Berechtigten weiter. Musiker, Sänger, Dirigenten, Schauspieler, Sprecher, Labels – für über 130.000 ausübende Künstler und 10.000 Tonträgerhersteller nimmt die GVL die Leistungsschutzrechte wahr. Damit ist sie eine der führenden Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit.
Künstler erhalten Vergütungen auf Grundlage ihrer Mitwirkung an einer Produktion und deren Nutzung. Hat ein Künstler einmal seine Mitwirkung bei der GVL gemeldet, kann er über die gesamte Dauer des Leistungsschutzrechtes – derzeit 70 Jahre – profitieren: Werden die Produktionen über mehrere Jahre genutzt, erhalten Berechtigte erneute Vergütungen in späteren Verteilungsjahren. Das gilt nicht nur für Deutschland: Auch im Ausland vertritt die GVL ihre Berechtigten. Werden Produktionen im Ausland genutzt, zieht die GVL Vergütungen bei ihren internationalen Schwestergesellschaften ein.
Neben den beiden Gesellschaftern der GVL – der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV) sowie dem Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) – begleitet ein 24-köpfiger Beirat die Arbeit der GVL. Er vertritt alle Künstler, Hersteller und Veranstalter. Seine Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle berechtigten Gruppen fair behandelt und ihre Interessen im Sinne des Gesetzes gewahrt werden. Der Beirat beschließt die jährlichen Verteilungspläne, auf deren Grundlage Künstler und Labels vergütet werden.